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Ausweis muss nicht gültig sein
Der Fall:
Ein Düsseldorfer war nicht zu Hause, als der Postbote kam und einen eingeschriebenen
Brief zustellen wollte.
Normaler Gang der Dinge: Der Postbote hinterlässt einen Benachrichtigungsschein, der
zusammen mit dem Personalausweis dazu berechtigt, das Einschreiben direkt am Postschalter
abzuholen.
Doch der Ausweis war abgelaufen - worauf der Schalterbeamte sich weigerte, den wichtigen
Brief rauszugeben.
Das Urteil: Auch ein nicht mehr gültiger Ausweis reicht aus, um bei der Post Briefe
abzuholen. Schliesslich kann der Empfänger mit Hilfe des Fotos im Ausweis immer noch
identifiziert werden. Oberlandesgericht Düsseldorf ( Az,: 1
Ws 448/94 )
Alle Angaben ohne Gewähr meinerseits